Mieter einer Erdgeschosswohnung dürfen an Kosten für Fahrstuhl beteiligt werden

Abrechnung je nach Ver­ursachung zu unübersichtlich und oft nicht durchführbar

Bei der Aufteilung der Kosten im Haus soll es gerecht zugehen. Müssen auch Mieter für den Lift zahlen, die ihn nicht nutzen?

Ein Fahrstuhl im Haus kann das Leben leichter machen. Eigentümer dürfen Mieter an den Betriebs­kosten beteiligen, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Auch wer im Erdgeschoss wohnt, kann dazu verpflichtet werden. Das geht aus einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs hervor (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2006, Az. VIII ZR 103/06).