Abrechnung je nach Verursachung zu unübersichtlich und oft nicht durchführbar
Bei der Aufteilung der Kosten im Haus soll es gerecht zugehen. Müssen auch Mieter für den Lift zahlen, die ihn nicht nutzen?
Ein Fahrstuhl im Haus kann das Leben leichter machen. Eigentümer dürfen Mieter an den Betriebskosten beteiligen, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Auch wer im Erdgeschoss wohnt, kann dazu verpflichtet werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2006, Az. VIII ZR 103/06).