Leistungen

Leistungen

Mehrwert: Die optimalen Leistungen für Ihr Objekt

Bei einer Zusammenarbeit mit uns erhalten Sie genau die Leistungen, die Sie wirklich brauchen, um die Werthaltigkeit Ihres Objekts sicherzustellen, oder, wenn Sie es wünschen, zu steigern.

Dafür bieten wir Ihnen umfangreiche Grundleistungen, die in der monatlichen Vergütung enthalten sind. Und eine Auswahl spezieller Zusatzservices, die wir, falls für Sie erforderlich, gemeinsam festlegen. Das bedeutet für Sie optimale Verwaltungsleistung bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und Transparenz.

Zu unserem Anspruch, gehört es auch, uns für individuelle Kundenanliegen zu engagieren und Lösungen zu finden, auch wenn ein Problem einmal nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen sollte.

Ebenso ist es für uns selbstverständlich, dass:

  • die Interessen unserer Kunden in unserer treuhänderischen Verwaltung ihres Vermögens erste Priorität haben.
  • wir uns über alle für unsere Arbeit relevanten Änderungen z.B. von gesetzlichen Rahmenbedingungen, Entwicklungen der Rechtsprechung, Sanierungstechniken etc. auf dem Laufenden halten und unser Fachwissen ständig auf den neuesten Stand bringen.
  • alle finanziellen Vorteile, die wir mit kooperierenden Dienstleistern aushandeln, unseren Kunden zugute kommen und wir keine Vermittlungsprovisionen für die Vergabe von Verträgen oder Handwerkerleistungen vereinnahmen.
  • zur Absicherung unserer Kunden eine angemessene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besteht.

Kurzübersicht über die gängigen Leistungen

Jahresabrechnung

Erstellen der jährlichen Abrechnung bis spätestens 30.06. des Folgejahres über die  Wohngeldeinnahmen und Ausgaben des Abrechnungsjahres, incl. der Einzelabrechnungen je Sonder/Teileigentümer.

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen jedem Miteigentümer, innerhalb der Bürozeiten nach Absprache, in unserem Büro zur Einsicht zur Verfügung.

Eigentümerversammlung

Die Einladung und Durchführung der Eigentümerversammlung obliegt der Verwaltung. Die Einladung erfolgt gegenüber jedem Eigentümer an die letzte schriftlich gemeldete Adresse. Der Vorsitz in der Eigentümerversammlung wird durch die Verwaltung geführt. Ebenso wird die ordnungsgemäße Niederschrift durch die Verwaltung erstellt. Hierbei handelt es sich um ein Ergebnisprotokoll mit einem redaktionellen Anhang.

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird mit dem Verwalterbeirat im Vorfeld besprochen. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Stimmenmehrheit, soweit anderweitige Regelungen nicht bestehen.

Verwaltung der Wohngelder

Die Bankkonten werden als offenes Treuhandkonto zu Gunsten der Eigentümergemeinschaft geführt werden. Die Verwaltung ist berechtigt, eine Bankverbindung zu wählen, die den Bedürfnissen und Anforderungen der Verwaltung gerecht werden.

Bearbeitung von Rechnungen

Alle Rechnungen werden auf die rechnerische und sachliche Rechtmäßigkeit überprüft.

Kontrolle des Gemeinschaftseigentums

Die Verwaltung wird regelmäßig das Objekt begehen und eine technische Kontrolle vornehmen. Soweit erforderlich, ist die Verwaltung berechtigt, im Verdachtsfalle eines größeren Schadens, Fachleute hinzuzuziehen. Die Begehungen sollen 2 x jährlich erfolgen. Die Eigentümer sind im Sinne des Art. 14 Grundgesetz verpflichtet, jeden Schaden der Verwaltung zu melden.

Auftragsvergaben und Überwachung

Im Rahmen von baulichen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung wird die Verwaltung die Eigentümer beraten und bei der Auswahl der technischen Lösungen mitwirken. Soweit Aufträge zu vergeben sind, ist die Verwaltung berechtigt, bis zu einem Auftragsumfang von € 3.000,00 ohne weitere Nachfrage den Auftrag zu erteilen. Bei einem Betrag von € 3.000,00 bis € 10.000,00 darf die Verwaltung nur zusammen mit dem Verwalterbeirat Maßnahmen in die Wege leiten. Über € 10.000,00 entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung wird in diesen Fällen mindestens 3 schriftliche Angebote einholen, die Bauverträge prüfen und ggf. eine Bauleitung im Interesse der Eigentümer einsetzen. Hierzu bedarf es jedoch eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung wird darüber hinaus die Aufträge, deren Ausführung und die Rechnungen überwachen und prüfen. In dringenden Fällen ist die Verwaltung berechtigt, sofortige Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Buchführung

Die Verwaltung ist zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Diese hat übersichtlich und kaufmännisch geordnet zu erfolgen und den Vorschriften des WEG zu entsprechen.

Allgemeine Aufgaben der Verwaltung

Die Verwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass technische Einrichtungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (TÜV) regelmäßig geprüft und gewartet werden. Dies gilt insbesondere für technische Anlagen maschineller Art wie Aufzüge, Tore, Doppelparksysteme und Brandschutzeinrichtungen. Im Hinblick auf die Heizungsanlage hat die Verwaltung regelmäßig dafür Sorge zu tragen, dass diese gewartet wird.

Nicht gesetzlich geregelte kostenfrei übernommene Aufgaben

Jedem Eigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung an die letzte schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. Jeder Eigentümer erhält in alle Unterlagen der Gemeinschaft, innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminabsprache) im Büro der Verwaltung Einsicht. Der Inhalt der Tagesordnung wird gemeinsam mit dem Verwalterbeirat abgesprochen und festgelegt.

Die Einladung erfolgt mit einer Frist von  14 Tagen.

Jeder Eigentümer ist berechtigt, bis 8 Tage vor Versammlungstermin Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Die Verwaltung wird die Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vorbereiten, um einen zügigen Ablauf der Eigentümerversammlung sicherzustellen. Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwalterbeirat Kopien und wird gebeten, ggf. Stellungnahmen abzugeben.

Darüber hinaus übernehmen wir in unserer Eigenschaft als Verwalter weitere gesetzlich nicht geregelte Aufgaben:

  1. Bauüberwachung im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen gegen vereinbarte Kostenpauschale
  2. Verhandlungen mit Behörden
  3. Durchführung außerordentlicher Eigentümerversammlungen
  4. Überwachung des Hausmeisters und des Reinigungsdienstes
  5. Regelmäßige Prüfung des Anwesens auf Schäden