„Je genauer die Vereinbarung, umso mehr haben Sie davon“
Eine gute Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, genauer Kenntnis der verwaltungsrelevanten Fakten und auf detailliert festgelegten Leistungen, die 100% zu Ihrem Bedarf passen.
Deshalb erstellen wir unser Angebot für Sie
- nach einer Begehung Ihres Gemeinschaftseigentums.
- nach Kenntnis Ihrer Teilungserklärung und einer möglichst aktuellen, genehmigten Jahresabrechnung.
- nach einem Gespräch mit einem Vertreter oder den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats.
Deshalb bieten wir Ihnen als neuem Kunden
- zunächst, ähnlich einer Probezeit, eine einjährige Vertragslaufzeit.
- einen Maßnahmen- und Terminplan für den Einstieg in die Betreuung Ihrer Eigentümergemeinschaft, dessen Realisierung Sie jederzeit überprüfen können.
- den Service einer kostenlosen ersten gemeinsamen Eigentümerversammlung zum gegenseitigen Kennenlernen und Absprechen von Einzelmaßnahmen.
Deshalb garantieren Ihnen alle unsere Verträge unter anderem
- ordentliche Eigentümerversammlungen spätestens sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
- regelmäßige Objektbegehungen.
- schriftlich fixierte, überprüfbare Jahresmaßnahmen- und Terminpläne. Direkte, unmittelbare, schnelle und persönliche Kommunikation auch außerhalb der Eigentümerversammlung.