Vereinbarung

Vereinbarung

„Je genauer die Vereinbarung, umso mehr haben Sie davon“

Eine gute Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, genauer Kenntnis der verwaltungsrelevanten Fakten und auf detailliert festgelegten Leistungen, die 100% zu Ihrem Bedarf passen.

Deshalb erstellen wir unser Angebot für Sie

  • nach einer Begehung Ihres Gemeinschaftseigentums.
  • nach Kenntnis Ihrer Teilungserklärung und einer möglichst aktuellen, genehmigten Jahresabrechnung.
  • nach einem Gespräch mit einem Vertreter oder den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats.

Deshalb bieten wir Ihnen als neuem Kunden

  • zunächst, ähnlich einer Probezeit, eine einjährige Vertragslaufzeit.
  • einen Maßnahmen- und Terminplan für den Einstieg in die Betreuung Ihrer Eigentümergemeinschaft, dessen Realisierung Sie jederzeit überprüfen können.
  • den Service einer kostenlosen ersten gemeinsamen Eigentümerversammlung zum gegenseitigen Kennenlernen und Absprechen von Einzelmaßnahmen.

Deshalb garantieren Ihnen alle unsere Verträge unter anderem

  • ordentliche Eigentümerversammlungen spätestens sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
  • regelmäßige Objektbegehungen.
  • schriftlich fixierte, überprüfbare Jahresmaßnahmen- und Terminpläne. Direkte, unmittelbare, schnelle und persönliche Kommunikation auch außerhalb der Eigentümerversammlung.