Aktuelle Gerichtsurteile

Bundesgerichtshof , Urteil vom 18.01.2019, Az. V ZR 72/18)

Viele Entscheidungen treffen Wohnungs­eigentümer gemeinsam. Aber welche Einschränkungen gibt es, wenn Wohnungen auch nach langer Zeit noch nicht fertig sind? Dazu hat der BGH ein Urteil gefällt.

Wer in einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) wie viel zu sagen hat, beschäftigt auch Gerichte. Hat eine WEG festgelegt, dass das Stimmrecht nach der geplanten Wohnfläche berechnet wird, aber der Bau ist seit Jahrzehnten nicht fertiggestellt, kann es zulässig sein, die Regelung bis zur Baufertig­stellung zu begrenzen. Das geht aus einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) hervor (Az.: V ZR 72/18).

 

 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.02.2019, Az. 15 W 388/18)

Stimmt die Jahres­abrechnung der Verwaltung? Diese Frage kann sogar vor Gericht landen. Wohn­eigentümer können dabei vorab steuern, wie teuer der Prozess wird.

Wie teuer ein Rechts­streit wird, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert. Für Beteiligte ist also entscheidend, wie dieser berechnet wird. Greifen Wohnungs­eigentümer die Jahres­abrechnung der Verwaltung an, wird dafür das Gesamt­ergebnis der Abrechnung herangezogen. Das geht aus einer Entscheidung des Ober­landes­gerichts Hamm (Az: 15 W 388/18) hervor.

 

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.06.2019 – XI ZR 331/17)

So niedrig wie Zinsen derzeit sind, kann es sich für Kredit­nehmer lohnen, ein teures Immobilien­darlehen rückabzuwickeln. Dies ist aber nur aus­nahmsweise möglich – der Bundesgerichtshof hat dazu geurteilt.

Manche Verbraucher können ihre hoch­verzinsten Immobilien­darlehen widerrufen. Darauf weist die Verbraucher­zentrale Hamburg unter dem Eindruck eines Beschlusses des Bundes­gerichts­hofs hin (Az.: XI ZR 331/17). Demnach könnten zahlreiche Darlehens­verträge fehlerhafte Widerrufs­belehrungen enthalten, die es Kunden ermöglichen, zu widerrufen.