Bundesgerichtshof , Urteil vom 18.01.2019, Az. V ZR 72/18)
Viele Entscheidungen treffen Wohnungseigentümer gemeinsam. Aber welche Einschränkungen gibt es, wenn Wohnungen auch nach langer Zeit noch nicht fertig sind? Dazu hat der BGH ein Urteil gefällt.
Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wie viel zu sagen hat, beschäftigt auch Gerichte. Hat eine WEG festgelegt, dass das Stimmrecht nach der geplanten Wohnfläche berechnet wird, aber der Bau ist seit Jahrzehnten nicht fertiggestellt, kann es zulässig sein, die Regelung bis zur Baufertigstellung zu begrenzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: V ZR 72/18).
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.02.2019, Az. 15 W 388/18)
Stimmt die Jahresabrechnung der Verwaltung? Diese Frage kann sogar vor Gericht landen. Wohneigentümer können dabei vorab steuern, wie teuer der Prozess wird.
Wie teuer ein Rechtsstreit wird, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert. Für Beteiligte ist also entscheidend, wie dieser berechnet wird. Greifen Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung der Verwaltung an, wird dafür das Gesamtergebnis der Abrechnung herangezogen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az: 15 W 388/18) hervor.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.06.2019 – XI ZR 331/17)
So niedrig wie Zinsen derzeit sind, kann es sich für Kreditnehmer lohnen, ein teures Immobiliendarlehen rückabzuwickeln. Dies ist aber nur ausnahmsweise möglich – der Bundesgerichtshof hat dazu geurteilt.
Manche Verbraucher können ihre hochverzinsten Immobiliendarlehen widerrufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg unter dem Eindruck eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs hin (Az.: XI ZR 331/17). Demnach könnten zahlreiche Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die es Kunden ermöglichen, zu widerrufen.